Es ist paradox: Deutschland und die Kommission schmieden großen Pläne für mehr saubere Energie und verlieren dann kaum ein Wort über Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Denn es bleibt auch offen, woher der Strom für die vielen Elektroladestationen kommen soll. Stammt er nicht aus regenerativen Quellen, bieten E-Mobile im Vergleich zu den herkömmlichen angetriebenen Autos keinen ökologischen Vorteil sondern sind für mehr Kohlenstoffdioxid, also CO2-Emissionen, verantwortlich.
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Der Anteil des Kohlenstoffdioxids im Deutschen Strommix betrug 2012 über 601 Gramm pro Kilowattstunde (601 g CO2/kWh) ohne Anteil aus der „Ökostrom“ Erzeugung. Mit Einbezug der CO2-Faktoren aus der Öko-Strom-Erzeugung liegen die Werte sogar bei 653 Gramm.
In der nächsten Abbildung werden die Anteile der CO2-Emmisonen im deutschen Strommix aus konventioneller- und aus der Ökostromgewinnung dargestellt. Mit 325 Mio. t waren die CO2-Emmisonen doppelt so hoch wie die der verkehrsbedingen CO2-Belastungen.
Durch Abschaltung einiger Atomkraftwerke (AKW) wurden konventionelle Kraftwerke, besonders Kohlekraftwerken, zur Sicherung der Stromversorgung „hochgefahren“ (Volllaststunden), weitere Braun- und Steinkohlekraftwerke werden in den nächsten Jahren zusätzlich ans Netz gehen. Ein weiterer Anstieg der umweltschädlichen Kohlendioxid-Emissionen im Strommix ist dann unumgänglich.
Zusammenfassung
- FFVs (Flexible Fuel Vehicle) in Kombination mit Bioethanol E85 leisten heute schon, sowohl im TTW-, wie auch im WTW- Vergleich, einen hohen Beitrag zum Klimaschutz
- In der Energiebilanz gewinnt Bioethanol E85 den Vergleich
- Den Vergleich der Wirtschaftlichkeit gewinnt die Kombination FFV/Bioethanol E85
- Erst wenn in der deutschen Stromerzeugung ein Kohlendioxid-Anteil in Höhe von 180 Gramm pro erzeugter Kilowattstunde (180 g CO2eq/kWh) erreicht ist, werden E-Autos einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
- Die Kombination FFV/Bioethanol E85 übertrifft heute schon die für 2020 geforderten CO2-Grenzwerte
- Beim Vergleich der Infrastrukturkosten liegen die Gesamtkosten der E-Ladesäulen mit Abstand am höchsten, Tankanlagen für Bioethanol E85 fallen am günstigsten aus
EU-Verordnung zur Verminderung der CO2 – Emissionen von Personenkraftwagen
Im Dezember 2008 haben sich Rat und Parlament auf eine Verordnung zur Minderung der CO2-Emissionen bei neuen PKW geeinigt. Am 23. April 2009 wurde die Verordnung auch formell verabschiedet. Die Verordnung schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen und gibt der Autoindustrie Planungssicherheit. Besonders wichtig ist, dass bis 2020 der CO2-Ausstoß auf durchschnittlich 95 g/km gesenkt werden soll.
Die europäischen Vorgaben werden langfristig die Wettbewerbsfähigkeit alternativer Antriebssysteme steigern helfen, denn die Zukunft gehört effizienten Fahrzeugen – in Europa wie weltweit. Gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag enthält die Verordnung eine Reihe von Verbesserungen, die u.a. mittel- bis langfristig zu einer verstärkten Minderung der CO2 – Emissionen führen werden.
Für jedes Fahrzeug, das so konstruiert ist, dass es mit einem Gemisch aus Ottokraftstoff und Bioethanol mit einem Bioethanolgehalt von 85 % (Super E85) betrieben werden kann, wird der CO2 -Wert bis 31. Dezember 2015 um 5% verringert. Dadurch soll honoriert werden, dass beim Betrieb mit Biokraftstoffen ein größeres Potenzial hinsichtlich Technologie und Emissionsreduktion gegeben ist. Diese Reduktion gilt nur dann, wenn mindestens 30 % der Tankstellen in dem Mitgliedstaat, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, diesen Typ alternativen Kraftstoffes anbieten, wobei dieser die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe nach den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erfüllen muss.
Autor: Bernhard Ahlers
Vergleich von Treibstoffen und Antriebssystemen
- Teil 1: Einführung
- Teil 2: Energieverbrauch und Energiegehalt
- Teil 3: Wirtschaftlichkeit
- Teil 4: CO2-Emissionen
- Teil 5: Infrastruktur
- Teil 6: Resümee und Zusammenfassung
Über den Autor:
Bernhard Ahlers betreibt seit dem Jahr 2001 eigene Forschung, Entwicklung und Projektplanung im Bereich der regenerativen Energien, insbesondere neuer Technologien für die Produktion von Biokraftstoffen. Im Jahr 2012 wurde im Namen von Bernhard Ahlers ein Patent unter dem Titel „Biokraftstoff der 3. Generation auf Basis von div. Agrarprodukten ohne Flächen- und Lebensmittelkonkurrenz“ eingetragen.
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