Unternehmen, die ihre Fuhrparks auf Elektroautos umstellen, können ab 2022 die THG-Quote verkaufen und für ihre Firmenwagen Zusatzerlöse generieren, indem sie sich pro E-Auto und Jahr für ihre CO2-Ersparnis entlohnen lassen. Möglich macht dies ein Klimaschutzinstrument der Bundesregierung, dass zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor beitragen soll.
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Was ist unter der THG-Quote zu verstehen?
Durch die Nutzung fossiler Brennstoffe entstehen jeden Tag CO2-Emissionen. Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz THG-Quote verpflichtet zum Beispiel die Mineralölkonzerne zur Kompensation dieser Emissionen. Diese steigt jährlich schrittweise bis 2030 auf 30 Prozent an. Aktuell liegt sie bei 8 Prozent. Der Gedanke dahinter: Wer höhere Emissionen ausstößt, wird bestraft, wer hingegen CO2 einspart, wird belohnt.
Seit 2022 haben auch die Betreiber von elektrisch angetriebenen Flotten und Fuhrparks die Möglichkeit, am THG-Quotenhandel teilzunehmen. Unabhängig von den gefahrenen Kilometern kann pro Jahr und E-Fahrzeug die THG-Prämie beantragt werden. Dadurch wird die THG-Quote für Firmenwagen zu einer attraktiven Angelegenheit.
So profitieren Flottenbetreiber von der THG-Quote
Unternehmen, die ihren Fuhrpark auf reine Elektrofahrzeuge umstellen, können die THG-Quote für Dienstwagen, Transporter oder Lkws verkaufen und für jedes Elektrofahrzeuge zusätzliche Erlöse erzielen. Die Entlohnung richtet sich nach den CO2-Einsparungen pro E-Fahrzeug und Jahr. Die Einsparungen werden vom Umweltbundesamt zertifiziert und das Zertifikat kann anschließend an ein anderes, quotenverpflichtetes Unternehmen verkauft werden. Plug-in Hybride sind allerdings nicht berechtigt, da sie auch mit fossilem Kraftsoff fahren.
Die THG-Prämie auch für öffentliche Ladepunkte
Wenn Ladepunkte auf dem Betriebsgelände öffentlich zugänglich sind, kann für den Ladestrom auch die THG-Prämie angerechnet werden. Diese wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern nach Verbrauch des einzelnen Ladepunktes vergütet.
Für die Teilnahme müssen die Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als öffentlich registriert und die notwendigen regulatorischen und technischen Vorschriften erfüllt sein. Dabei geht es vor allem um eine Konformität zum Eichrecht sowie Bezahlmöglichkeiten für die Nutzer. Außerdem müssen sie, zumindest für eine gewissen Zeitspanne, öffentlich zugänglich sein.
Was ist der Zweck der THG-Quote?
Mit der THG-Quote sollen die Verursacher von Treibhausgasen wie Mineralölunternehmen zu CO2-Einsparungen animiert und Unternehmen sowie Privatpersonen zur zunehmenden Nutzung ökologischer Fahrzeuge motiviert werden. Die Quote ist also weniger ein Minderungs- als ein Umverteilungsinstrument: Es geht um die finanzielle Umverteilung mittels einer THG-Prämie zum Zweck des flächendeckenden Ausbaus, unter anderem auch von E-Mobilität in Deutschland.
Steuerpflicht bei THG-Quotenhandel ist nutzungsabhängig
Zu beachten ist auch, dass die Prämienzahlungen aus dem Verkauf der THG-Quote steuerpflichtig sein können. Für Dienstwagen stehen in der Regel dem Unternehmen die Zahlungen aus dem Quotenhandel zu, die als Betriebseinnahmen versteuert werden müssen. Darf jedoch der Arbeitnehmer, der das E-Fahrzeug als Dienstwagen nutzt, selbst die THG-Quote beantragen, so wird die Prämie als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Anders liegt der Fall bei Privatfahrzeugen: Da die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart zuzuordnen sind, unterliegen sie auch nicht der Einkommenssteuer.
Warum einen Dienstleister wie EMOVY beauftragen?
Es empfiehlt sich die THG-Quotenvermarktung an Pooling-Dienstleister wie EMOVY zu übergeben. Diese übernehmen die aufwändige Abwicklung mit Behörden und Dienstleistern und erzielen höhere Erlöse durch Bündelung von Quoten. Unternehmen können die Vermarktung ihrer THG-Prämie für Dienstwagen natürlich selbst übernehmen. Allerdings binden sie damit in ihrem Unternehmen Kapazitäten, die sie besser für die eigentliche Geschäftstätigkeit einsetzen können.
EMOVY ist einziger Anbieter, der exklusiv auf B2B-Kunden spezialisiert ist und verfügt über die nötige Erfahrung, das Know-how und ein großes Netzwerk an Kontakten. „Wir sind der Experte für THG-Quotenvermarktung im B2B-Breich und übernehmen für E-Flottenbetreibern jeden einzelnen Schritt der THG-Quotenvermarktung. Wichtig ist uns dabei, der Fuhrparkverantwortlichen soll möglichst wenig Aufwand haben. Deshalb wird die THG-Quotenvermarktung bei uns nicht über eine Plattform abgewickelt, sondern wir beraten den Kunden persönlich und bieten ihm individuelle Wege der Abwicklung an“, erläutert Matthias Kerner, Geschäftsführer EMOVY. „Außerdem profitieren unsere Kunden von transparenten und fest vereinbarten Quotenerlösen und das sorgt für wertvolle Planungssicherheit“.
Die EMOVY GmbH ist für eine klimafreundliche und wirtschaftliche E-Mobilität angetreten. Das Unternehmen wurde von erfahrenen Experten der Energiewirtschaft ins Leben gerufen und unterstützt Firmen mit eigenem Fuhrpark, Mobilitätsdienstleister wie Autovermietungen und andere gewerbliche E-Flottenbetreiber in ganz Deutschland beim Einstieg in die Vermarktung der THG-Quote
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