Elektromobilität heißt das Zauberwort, von dem Politiker und Ingenieure sich weniger CO2-Ausstoß, weniger Feinstaub und weniger Lärm versprechen. Allerdings sind diese Fahrzeuge bisher deutlich teurer als reguläre Kfz mit Verbrennungsmotor. Der Staat fördert die Anschaffung deshalb mit Steuerrabatten. Auch in Punkto Versicherung und Zulassung gibt es ein Paar Besonderheiten.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Steuerberechnung nach Gewicht
- Steuerbefreiung verlängert
- Ökorabatt bei Versicherung möglich
- Sonderfall Hybridfahrzeuge
Die Zulassung
Für Elektroautos gilt zunächst dasselbe wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor: Sie müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Das ist das Landratsamt, bei kreisfreien Städten und einigen Mittelstädten die Stadtverwaltung. Für das Nummernschild lässt sich dort, beziehungsweise über einen Privatanbieter, natürlich auch bei Elektroautos ein Wunschkennzeichen reservieren und bestellen.
Bei der Zulassung muss gleich angegeben werden, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Das wird spätestens bei der Eingabe der nötigen Daten klar, denn natürlich gibt es bei einem Elektroauto keine Angaben zum Hubraum. Der bezieht sich nämlich auf die Zylinder im Verbrennungsmotor – und denn haben die Stromer nicht.
Steuern sparen
Zur Förderung der Elektromobilität hat die Regierung eine Steuerbefreiung für die Stromer festgelegt. Grundsätzlich sind alle Elektroautos fünf Jahre lang von der Steuer befreit, zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 gekaufte sogar für zehn Jahre.
Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer nach Gewicht berechnet. Das Verfahren ist grundsätzlich das gleiche wie bei anderen Autos ohne Kolbenmotor, beispielsweise solchen mit Wankelmotor. Allerdings gibt es für ausschließlich mit Strom fahrende Kraftfahrzeuge dauerhaft einen zusätzlichen Rabatt von 50 Prozent auf die Kfz-Steuer.
Wer sich jetzt ein Auto kauft, zahlt also zunächst zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer und anschließend 50 Prozent des Satzes für Fahrzeuge ohne Kolbenmotor. Insgesamt liegt die Kfz-Steuerlast damit dauerhaft deutlich niedriger als bei Autos mit Verbrennungsmotoren.
Besonderheiten bei Versicherung
Wie bei allen Autos wird die Höhe der Beiträge nach der Schadensfreiheits-, der Regional- und der Typenklasse berechnet. Bei den ersten beiden gibt es keinen Unterschied zu klassischen Autos. Anders sieht es bei der dritten Kategorie aus. Überwiegend bewegen sich Elektroautos in der Stadt, wo zwar viele aber meist nur geringe Schäden entstehen. Und sie werden eher selten von notorischen Rasern gesteuert, deshalb ist die Haftpflichtversicherung im Regelfall günstiger.
Bei der Kaskoversicherung erhöht der größere Wert eines Elektroautos aber die Beiträge. Sparen können Kunden, wenn sie geleaste Batterien nicht mitversichern, sofern die schon über das Leasingunternehmen abgesichert sind.
Einige Versicherungen bieten zusätzlich noch einen Ökorabatt für Elektroautos, allerdings sind diese Tarife nicht automatisch die günstigsten.
Sonderfall Hybridfahrzeuge
Bei Hybridfahrzeugen wird die Steuer wie bei regulären Autos mit Ottomotor berechnet. Weil die Motoren aufgrund der Unterstützung durch den Elektromotor meist schwächer sind und weniger Hubraum haben, liegt die Steuer im Regelfall sehr niedrig. Für die Versicherung gilt das Gleiche wie für Elektroautos.
Fazit: Mit Elektroautos die Kfz-Steuer sparen
Mit Elektro- oder Plug-In-Hybridautos lassen sich Kfz-Steuern sparen. Bei den Versicherungen bieten einige Gesellschaften einen Öko-Tarif für diese Fahrzeugtypen, allerdings müssen die entsprechenden Tarife nicht immer die erste Wahl sein. Mitunter ist ein regulärer Tarif billiger, zumal Elektro- und Hybridautos oft in eine günstige Typenklasse eingruppiert sind.
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Die Steuerersparnis ist sicherlich für den ein oder anderen ein ganz wichtiger Grund, um sich für ein solches Fahrzeug zu entscheiden. Hier muss man sich allerdings auch den Rest ganz genau anschauen, um sich letztendlich auch für ein solches Fahrzeug zu entscheiden.