Eine Neuwagengarantie kann keine unvorhergesehenen Defekte bei einem so komplexen Produkt wie das Auto verhindern, schont aber durchaus im Fall einer möglicherweise kostenintensiven Reparatur den Geldbeutel des Besitzers. Doch welche Garantielaufzeiten mit oder ohne Kilometerbegrenzung bieten die Automobilhersteller im Einzelnen? Ist eine Garantieverlängerung oder eine Anschlussgarantie möglich? Und welche Garantien vergeben sie für die Batterie oder die Hybridantrieb-Komponenten bei den Elektroautos beziehungsweise bei den Hybridfahrzeugen?
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Inhalt auf einen Blick
- Übersicht Garantie auf Batterie und Hybridkomponenten
- Allgemeine Neuwagengarantie der Automobilhersteller
- Unterscheid zwischen Garantie und Gewährleistung
Übersicht der Garantie für Elektro- und Hybridautos
Die Übersicht zeigt die Garantielaufzeiten und die möglichen Kilometerbegrenzungen für die Batterie sowie für die elektro- oder hybridautospezifischen Komponenten eines Elektro- beziehungsweise eines Hybridfahrzeugs auf. Gelistet werden nur die Hersteller mit den entsprechenden Autos im Angebot.
Hersteller | Garantie auf Batterie und/oder Elektro-/Hybridantriebkomponenten |
Audi | keine Angabe / keine zusätzlichen Garantieleistungen |
BMW | 5 Jahre auf Battrie für ActiveHybrid Fahrzeuge, 6 Jahre auf Batterie für iPerformance Fahrzeuge, 8 Jahre auf Batterie für i Fahrzeuge, jeweils bis 100.000 Kilometer |
Citroen | 8 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Batterie |
Ford | 5 Jahre Neuwagengarantie für Ford Focus Electric |
Honda | 8 Jahre oder 160.000 für Honda Insight (Modelljahr 2010), 5 Jahre oder 100.000 Kilometer für Honda Insight und CR-Z (Modelljahre ab 2011) |
Hyundai | 8 Jahre oder 200.000 Kilometer auf Batterie für Hyundai IONIQ, 5 Jahre oder 100.000 Kilometer Fahrzeuggarantie für Hyundai ix35 Fuel Cell |
Infinity | 5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Hybridkomponenten |
Kia | 7 Jahre oder 150.000 Kilometer auf Batterie |
Lexus | 5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Hybridkomponenten |
Mercedes-Benz | 6 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Batterie |
Mini | keine Angabe / keine zusätzlichen Garantieleistungen |
Mitsubishi | 8 Jahre oder 160.000 Kilometer auf Batterie |
Nissan | 5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Elektroautokomponenten für Nissan Leaf (24 kWh), 8 Jahre oder 160.000 Kilometer auf Elektroautokomponenten für Nissan Leaf (30 kWh), 5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Elektroautokomponenten für Nissan e-NV200 |
Opel | 8 Jahre oder 160.000 Kilometer auf Batterie und Hochvoltkomponenten |
Peugeot | 8 Jahre oder 160.000 Kilometer auf Batterie und Antriebsstrangteile |
Porsche | 6 Jahre oder 120.000 Kilometer auf Hochvolt-Batterie |
Renault | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung auf elektrische Antriebseinheit |
Smart | 8 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Batterie |
Tesla | 8 Jahre ohne Kilometerbegrenzung auf Batterie und Antriebseinheit |
Toyota | 5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Hybridkomponenten |
Volvo | 5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Batterie |
Volkswagen | 8 Jahre ohne Kilometerbegrenzung auf Batterie |
Hersteller | Garantie auf Batterie und/oder Elektro-/Hybridantriebkomponenten |
Stand Oktober 2017, keine Gewähr, Abweichungen je nach Modell möglich
Eine lange Batteriegarantie mit einem hohen Kilometerlimit kann für den Kaufinteressenten bei der Auswahl eines Neuwagens mit einem Elektro- oder einem Hybridantrieb durchaus ein positives Signal seitens Automobilhersteller sein. Besonders weil die aussagekräftigen Langzeiterfahrungen bezüglich der Lebenszeit und der Kapazitätsabnahme der Antriebsbatterien noch fehlen, möchte man sich als Käufer gegen die teuren unvorhergesehenen Reparaturen oder den Austausch absichern.
Für die Neuwagen mit einem Autogas- oder einem Erdgasantrieb gibt es keine speziellen Garantien, hier werden die spezifischen Bauteile von der allgemeinen Neuwagengarantie des jeweiligen Herstellers abgedeckt.
Übersicht der Neuwagengarantie und der Garantieverlängerung
Die Übersicht zeigt die Garantielaufzeiten mit oder ohne Kilometerbegrenzung auf, die die Automobilhersteller für ihre Neuwagen gewähren. Zudem werden die gegen Aufpreis verfügbaren Garantieverlängerungen und Anschlussgarantien mit dem Laufleistungslimit einzelner Hersteller gelistet.
Hersteller | Garantie für Neuwagen | Garantieverlängerung / Anschlussgarantie |
Alfa Romeo | 4 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | keine Garantieverlängerung möglich |
Audi | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer |
BMW | 3 Jahre ohne Kilometerbegrenzung (erweiterte Gewährleistung) |
bis zu 5 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer |
Citroen | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 5 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung (bis 200.000 Kilometer bei Nutzfahrzeugen) |
Dacia | 3 Jahre oder 100.000 Kilometer | bis zu 6 Jahre gesamt oder 120.000 Kilometer |
Fiat | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 4 Jahre gesamt oder 120.000 Kilometer |
Ford | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 7 Jahre gesamt oder 140.000 Kilometer |
Honda | 3 Jahre oder 100.000 Kilometer | bis zu 5 Jahre gesamt oder 180.000 Kilometer |
Hyundai | 5 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 10 Jahre gesamt oder 180.000 Kilometer (bis zu 8 Jahre gesamt und 200.000 Kilometer) |
Infinity | 3 Jahre oder 100.000 Kilometer | keine Garantieverlängerung möglich |
Jaguar | 3 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 5 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung |
Jeep | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 4 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung |
Kia | 7 Jahre oder 150.000 Kilometer | keine Garantieverlängerung möglich |
Land Rover | 3 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | Garantieverlängerung abhängig vom Modell |
Lexus | 3 Jahre oder 100.000 Kilometer | bis zu 8 Jahre gesamt oder 1.000.000 Kilometer |
Mazda | 3 Jahre oder 100.000 Kilometer | bis zu 8 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer |
Mercedes-Benz | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 10 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung |
Mini | 3 Jahre ohne Kilometerbegrenzung (erweiterte Gewährleistung) |
bis zu 5 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer |
Mitsubishi | 5 Jahre oder 100.000 Kilometer | keine Garantieverlängerung möglich |
Nissan | 3 Jahre oder 100.000 Kilometer (5 Jahre oder 160.000 Kilometer für Nutzfahrzeuge) |
bis zu 5 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung |
Opel | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 6 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer |
Peugeot | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 5 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer |
Porsche | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 15 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer |
Renault | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 6 Jahre gesamt oder 100.000 Kilometer |
Seat | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer |
Skoda | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer |
Smart | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 4 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung |
Subaru | 5 Jahre oder 160.000 Kilometer | bis zu 8 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung |
Suzuki | 3 Jahre oder 100.000 Kilometer | bis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer |
Tesla | 4 Jahre oder 80.000 Kilometer | keine Garantieverlängerung möglich |
Toyota | 3 Jahre oder 100.000 Kilometer | bis zu 10 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung |
Volvo | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 10 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer |
Volkswagen | 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung | bis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer |
Hersteller | Garantie für Neuwagen | Garantieverlängerung / Anschlussgarantie |
Stand Oktober 2017, keine Gewähr, Abweichungen je nach Modell möglich
Eine Neuwagengarantie mit einer langen Laufzeit und einer hohen Kilometergrenze erzeugt ein Vertrauen bei den potenziellen Kunden und kann ein Indiz für die Überzeugung am eigenen Produkt des jeweiligen Automobilherstellers sein.
Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Wenn auch im Sprachgebrauch oft nicht zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden wird, sollte man die beiden nicht verwechseln. Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist und für die ersten 2 Jahre nach dem Kauf des Neuwagens die Ansprüche des Autokäufers regelt, ist die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Automobilherstellers. Die Verschleißteile sind bei einem normalen Verschleiß selbstverständlich von den Regelungen ausgenommen.
Die Gewährleistung deckt alle Mängel des gesamten Fahrzeugs ab, die bereits zum Auslieferungszeitpunkt bestanden haben müssen. Bei einem, möglicherweise versteckten, Defekt liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Danach muss aber der Käufer in den verbleibenden 18 Monaten nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Die Ansprüche bei der Gewährleistung sind an den Verkäufer beziehungsweise den Autohändler zu richten.
Die Garantie deckt dagegen auch die Mängel ab, die während der vereinbarten Laufzeit entstehen können. Wie auch die Laufzeit werden dabei die Bedingungen der Garantieleistungen, wie der Umfang, das Kilometerlimit sowie die Einschränkung auf gewisse Bauteile, von dem Automobilhersteller festgelegt und können meist aus dem zum Auto gehörenden Garantie- oder Serviceheft entnommen werden. Bei den Garantiefragen ist der jeweilige Hersteller der richtige Ansprechpartner für den Autobesitzer.
Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie und auch der Gewährleistung ist natürlich einerseits der sachgemäße Betrieb des Autos sowie andererseits, dass die vom Hersteller empfohlenen beziehungsweise vorgeschriebenen Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten rechtzeitig und lückenlos nach den Herstellerspezifikationen durchgeführt worden sind.
Fazit: Neuwagengarantie und Batteriegarantie für Elektroautos sowie Hybridfahrzeuge
Ein Neuwagen im Allgemeinen und die Batterie bei einem Elektroauto im Einzelnen sind teure Investitionen, bei den man als Kunde besonders in den ersten Jahren nicht auf hohen Reparaturkosten sitzen gelassen werden möchte. Eine lange Garantielaufzeit ohne Kilometerbegrenzung kann bei dem Interessenten Vertrauen schaffen und ein positives Signal seitens Hersteller für die Überzeugung in das eigene Produkt setzen.
Bei einem Neuwagenkauf sollte sich der Käufer von dem Verkäufer beziehungsweise von dem Autobauer genauestens über die Garantie informieren lassen. Die Leistungen, wie die Laufzeit, der Umfang und die möglichen Einschränkungen, sowie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sollten klar sein. Und auch bei einem Gebrauchtwagenkauf muss man prüfen, ob die Herstellergarantie auch von dem neuen Besitzer in Anspruch genommen werden kann.
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Die Garantie von 7 oder 8 Jahren hat die wesentliche Einschränkung der Inkaufnahme eines Kapazitätsabfalls auf 80-65 %, also Reichweiteneinschränkung. Aber die zugrunde gelegte Ausgangskapazität – also 100 % – wird nirgens definiert, so dass man dem Fahrzeuglieferant ausgeliefet bleibt! Wie ist das geregelt?